Meeko - Vertrauen in den Menschen verloren - Der Blog 
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fantiii« (3. Juli 2011, 03:17)
, Charlie
und Ginny
Man sollte sich wirklich vorher Gedanken machen,
Gandalf *04.04.05 - 30.06.11 Das Band der Liebe kann der Tod nicht trennen
und ich werde (hoffentlich nicht bald) diese Variante dann auch wählen. Weitere Info´s auch zu den Kosten gibt es hier, für die Bestattung auf der grünen Wiese muss man nur einen einmaligen Betrag zahlen und braucht kein Mitglied im Tierschutzverein zu sein. Zur Bestattung mit einer Grabstelle kann ich nichts sagen, ob das nur für Mitglieder ist. Aber da kann man sich dann auch telefonisch erkundigen.
und Bubu Bankratz
Wohnort: Trier
Katzen: 3
Katzenrasse: Dicker: Flederohr-Mix, Loki: Tonkanese, und Zora: reinrassig Kölsch
ich schätze mal, es ist nicht erlaubt, die Asche einfach so zu verstreuen, wo's einem gefällt, oder?
Zitat
Beerdigung im eigenen Garten
Wer die Möglichkeit hat, beerdigt sein Tier im eigenen Garten. Zuvor sind aber einige Ämtergänge nötig, denn: Tiere dürfen nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten begraben werden. Das geht aus einer EU-Verordnung hervor, die ursprünglich für die Eindämmung von BSE und zur Seuchenvermeidung in Kraft gesetzt wurde. Sie besagt, dass der Besitzer einen formlosen Antrag auf Hausbestattung beim zuständigen Veterinäramt stellen muss.
Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden.
Auf diese Weise kann das geliebte Tier in jedem Bundesland bestattet werden - außer in der Hansestadt Bremen. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der hohen Siedlungsdichte dürfen dort nur Ziervögel und Kleinnager im Garten beerdigt werden.
Quelle
wie beerdigt man seine Katze im Garten? Also Grab ausheben ist schon klar aber wickelt man sein geliebtes Tier in seine Lieblingsdecke oder legt es in seinen Lieblingskarton... oder wie? Ich kann ihn doch dann nicht einfach in ein Loch werfen?
und Stubbi
und Paulchen
für immer im Herzen
) und in Decken eingewickelt mit Lieblingsspielzeug. Auf die Gräber haben wir Pflanzen gepflanzt. Auf dem einen Grab ist ein ganz toller Busch gewachsen der blüht.
Sehr oft und sehr lang saß ich dort und habe erzählt mit ihm
Hallo Cha-Cha,
auch ich finde den Thread, den du aufgemacht hast gut und hilfreich.

auch ein Karton gehört nicht in die Erde
MMM-Treffchef Azubi, Mitglied des MM-Barf-Clubs und Hofdame ihrer königlichen Quietschigkeit und von Prinzessin Polly

Wohnort: neben dem Wendelstein
Katzen: Quietschi und Polly, Lena & Ronja ganz tief im Herzen
Katzenrasse: Mini-Tiger und Mini-Bärchen
Aber ich habe eine peinliche, doofe Frage die mich umtreibtwie beerdigt man seine Katze im Garten? Also Grab ausheben ist schon klar aber wickelt man sein geliebtes Tier in seine Lieblingsdecke oder legt es in seinen Lieblingskarton... oder wie? Ich kann ihn doch dann nicht einfach in ein Loch werfen?
Es würde mir helfen, wenn mir jemand erzählen kann, wie eine Erdbestattung ablaufen kann.
Dann habe ich lieber eine ewige Ruhestätte - auch wenn sich die Urnen dann in meinem Haushalt befinden und ich wahrscheinlich im Laufe meines Lebens eine Sammlung haben werde 
- und ich hatte Angst mir würde es mit Peewee genauso ergehen... Aber nein, die Pappschachtel passte wie angegossen in meine eigene Schachtel - die ich übrigens schon seit mehr als 15 Jahren besitze
Wohnort: Trier
Katzen: 3
Katzenrasse: Dicker: Flederohr-Mix, Loki: Tonkanese, und Zora: reinrassig Kölsch
Nun ja, Vorchriften lasse ich mir schon seit langer Zeit nicht mehr machen. Wo kein Kläger, da kein Richter....Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Loki73« (5. Juli 2011, 00:45)

