b ) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Länger anhaltende... Spricht, die Polizei muss dieses längere LEIDEN des Tieres ERLÖSEN! Sonst machen SIE sich Strafbar! Nach dem Absatz.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere
betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen
Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz
1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet,
so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die
Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen
einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson
betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis
erbringt.
Da die Polizei eine Aufsichtsperson ist,,, und der zuständigen Berhöre angehört dürfen Sie das Tier töten... Da es sich um die Katze nicht um ein Wildtier handelte,,, musste leider die Polizei die Katze selbst töten,,, sonst hätte dies der außenstehene Jäger übernommen.
Die letzen Polizeigesetze,,, dürften ja nicht so schwer sein. Das ist deren Schusserlaubniss.
Mit Punkt drei der Schlachtung von Tieren,,, hab ich mich leider vertan, das stimmt und dafür Entschuldige ich mich. Ich entschuldige mich auch für meine vorherige Aussage. tut mir LEID.
Sicher hab ich mit einem Freund gesprochen was er davon hält... Er ist seit 14 Jahren bei der Polizei.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elestra« (29. Januar 2012, 17:02)