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Elestra

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81

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:00

b ) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.

Länger anhaltende... Spricht, die Polizei muss dieses längere LEIDEN des Tieres ERLÖSEN! Sonst machen SIE sich Strafbar! Nach dem Absatz.

(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere
betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen
Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz
1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet,
so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die
Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen
einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson
betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis
erbringt.

Da die Polizei eine Aufsichtsperson ist,,, und der zuständigen Berhöre angehört dürfen Sie das Tier töten... Da es sich um die Katze nicht um ein Wildtier handelte,,, musste leider die Polizei die Katze selbst töten,,, sonst hätte dies der außenstehene Jäger übernommen.

Die letzen Polizeigesetze,,, dürften ja nicht so schwer sein. Das ist deren Schusserlaubniss.

Mit Punkt drei der Schlachtung von Tieren,,, hab ich mich leider vertan, das stimmt und dafür Entschuldige ich mich. Ich entschuldige mich auch für meine vorherige Aussage. tut mir LEID.


Sicher hab ich mit einem Freund gesprochen was er davon hält... Er ist seit 14 Jahren bei der Polizei.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elestra« (29. Januar 2012, 17:02)


finmaja

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82

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:06

b ) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.


die polizei hat der katze die leiden nicht zugefügt und ist auch nicht verpflichtet gewesen, die katze zu erlösen! kein laie kann sich in so einer situation ein medizinisches urteil erlauben.

dann wäre ich ja auch verpflichtet, einen igel zu erschlagen, wenn ich ihn am straßenrand finde und der meinung bin er schafft es nicht :zip

ich wiederhol mich auch gerne noch: es geht hier nicht um die erlaubnis der polizei die katze zu töten, sondern darum, dass es die möglichkeit gegeben hätte, sie einem TA vorzustellen :roll
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Blueann

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83

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:06

Ist der Beamte gleich die "Aufsichtsperson" und ist das Erlangen der Sachkunde Teil der polizeilichen Ausbildung - das wäre für mich absolut neu :? .
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84

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:08

Schmerzen zufügen ist ein aktiver Vorgang, eine Katze nicht zu erschießen, obwohl sie Schmerzen hat ist ein passiver Vorgang, das ist in meinen Augen nicht das gleiche

die "Aufsichtsperson" laut TierSchG bezieht sich auf einen Tierschutzbeauftragten, das hat mit der Polizei nichts zu tun. Die Polizei mag eine Aufsichtsperson sein, aber sie hat - meines Wissens nach - niemals einen Sachkundenachweis zum Töten eines Wirbeltieres nach TierSchG in ihrer Ausbildung erbracht. Die "zuständige Behörde" ist im Falle des TierSchG ebenfalls nicht die Polizei. Die Polizei war vielleicht zuständig für diesen Fall, aber sie ist nicht die zuständige Behörde im Sinne des TierSchG (ich frag mal unseren "Tierschutzbeauftragten", welche Behörde das ist)
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sondern darin, dass du auch immer willst, was du tust" (Tolstoi)


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Elestra

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85

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:09

.................


Stellt Euch vor,,, ein Kraftfahrzeug muss abgeschleppt werden...

DER ADAC Abschleppwagen kann ohne die Polizei oder einer Aufsichtperson des Ordnungsamt nicht handeln. Genauso sieht es so aus

finmaja

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86

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:10

und....wenn ich die wahl hätte - erschossene katze oder katze zurück mit einer hohen TA-rechnung und der möglichkeit, dass sie wieder gesund wird - ich würde mich nicht für die erschossene katze entscheiden :left-right
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87

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:14

http://www.rodorf.de/01_polg/25.htm#

LESEN und dann korigiere dein Beitrag bitte

diekleineLiz

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88

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:17

http://www.rodorf.de/01_polg/25.htm#

LESEN und dann korigiere dein Beitrag bitte


Ich hab jetzt keine Lust da ewig viel zu lesen. Aber hat da auch nur ein Abschnitt irgendwas mit Tieren zu tun?
Es geht hier nicht um Falsch parken oder ähnliches. Sondern um die TÖTUNG eines Tieres!!!
Lucienne mit :katzenkopf Flauschi & Flummi.
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89

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:17

Stellt Euch vor,,, ein Kraftfahrzeug muss abgeschleppt werden...

DER ADAC Abschleppwagen kann ohne die Polizei oder einer Aufsichtperson des Ordnungsamt nicht handeln. Genauso sieht es so aus




Was hat denn dieser Vergleich mit dem Thema zu tun?
Doch nicht etwa Katze gleich Auto?

Was anderes - deine Darstellungen klingen sehr nach "Polizei darf alles, weil eben Polizei" (bissel plakativ geb ich zu). Aber deine "Beweise" geben keine klare Antwort zu dem aktuellen Thema, sondern handeln immer von anderen Sachverhalten. Amtsmissbrauch ist eine Straftat, auch wenn es ein Polizist begangen hat - da gibt es keine Beschönigung.
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cha-cha

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90

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:19

Ich wage ja zu bezweifeln, dass wir das Problem hier je lösen können.
Niemand von uns war dabei, wir kennen die Aktenlage nicht - es liegt einfach nicht in unserer Hand.
Nützt es irgendwas, wenn wir uns hier gegenseitig angehen? Ich meine nein.
Alle mal durchatmen? :left-right
Auf dem Baum, da sitzt ein Specht. Der Baum ist hoch, dem Specht ist schlecht.

Elestra

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91

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:24

Das war doch lediglich ein Beispiel, dass die Polizei eine Aufsichtsperson ist.

§ 63 PolG NRW
Reichen andere Mittel des unmittelbaren Zwangs aus, darf vom Wortlaut her, die Schusswaffe nicht eingesetzt werden. § 63 Abs. 1 PolG NRW gilt sowohl für den Schusswaffengebrauch gegen Personen als auch im Hinblick auf den Gebrauch der Schusswaffe gegen Sachen.
Bezüglich des Schusswaffengebrauchs gegen Sachen ergeben sich in diesem Zusammenhang Probleme.
Beispiel
Der Schusswaffengebrauch zur Tötung gefährlicher oder schwer verletzter Tiere ist zulässig. Wie verträgt sich das mit § 63 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW?

Vom Wortlaut her nicht, denn die Tötung ist mit anderen Mitteln unmittelbaren Zwanges immer möglich. Die Alternative wäre dann, schwer verletzte Tiere zu erschlagen, zu erstechen oder tot zu fahren. Das ist sicherlich keine Lösung. Deshalb ist trotz § 63 Abs. 2 Satz 1 PolG NRW anerkannt, dass schwer verletzte oder gefährliche Tiere erschossen werden dürfen. Die Problematik wurde bereits im Zusammenhang mit der Androhung erörtert. Darauf wird hier verwiesen.

Schwer verletzte Tiere

Verletzte oder kranke Tiere dürfen erschossen werden, wenn die
Befürchtung besteht, dass sie sonst unter Qualen verenden würden und ein Berechtigter
oder Tierarzt nicht kurzfristig zu erreichen ist. (VVPolG NRW Ziff. 63.13).


Beispiel

Eine Katze ist überfahren worden. Das Tier lebt noch, obwohl die Eingeweide aus dem Bauch
hängen. Ein Polizeibeamter erschießt die Katze. Rechtslage?


Rechtsgrundlage für die durchzusetzende Maßnahme ist § 8
PolG NRW. Denkbar ist aber auch, durch den Schusswaffengebrauch eine Sicherstellung
durchzusetzen. Dies kommt z. B. in Betracht, wenn es sich um schwer verletztes
Schlachtvieh oder um seuchenverdächtige Tiere handelt. Rechtsgrundlage für die
durchzusetzende Maßnahme ist dann § 43 PolG NRW.


Marani

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92

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:26

@ Liz: "Verletzte oder kranke Tiere dürfen erschossen werden, wenn die Befürchtung besteht, dass sie sonst unter Qualen verenden würden und ein Berechtigter oder Tierarzt nicht kurzfristig zu erreichen ist. (VVPolG NRW Ziff. 63.13)." (steht unter "Schusswaffengebrauch gegen Sachen")

so und jetzt befolge ich cha-chas Rat, lasse das unkommentiert und atme tief durch (und halt mich raus)

Edit: Elestra war schneller

natürlich ist die Polizei EINE Aufsichtsperson, aber sie ist nicht DIE Aufsichtsperson im Sinne des TierSchG

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Elestra

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93

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:32

Heilig Abend??? Kurzfristig??? einen Arzt hinzuziehen? Ich weiß dass an der Westkotter Str. ein Tierarzt ist, meine Mutter hat da unsere Hunde jahrelang hingebracht. Und auch was gelesen zu haben, dass der Notdienst hatte. Aber da die Beamten wohl um 22:30 eintrafen konnte der nicht mehr hinzugezoggen werden.

In Wuppertal gibt es nocht sowas wie in Berlin,Düsseldorf,Köln,München Tiernotärzte Mobil!

diekleineLiz

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94

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:35

Ahhh :! .

Aber auch ich befolge jetzt Cha-Chas Rat. :zip
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iwon

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95

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:40

Heilig Abend??? Kurzfristig??? einen Arzt hinzuziehen? Ich weiß dass an der Westkotter Str. ein Tierarzt ist, meine Mutter hat da unsere Hunde jahrelang hingebracht. Und auch was gelesen zu haben, dass der Notdienst hatte. Aber da die Beamten wohl um 22:30 eintrafen konnte der nicht mehr hinzugezoggen werden.

Elestra, das ärgert mich jetzt etwas - du verlangst, wir sollen lesen, dann denken etc. Hättest du die Links gelesen, die ich vorhin gepostet habe, da steht:
"Hätte der diensthabende Tierarzt, der ab 22 Uhr in seiner Praxis anzutreffen gewesen wäre, Kira retten können? Hätte die herbeigerufene und dann angeblich doch wieder abbestellte Tierheim-Leiterin helfen können?" Quelle

Ich gehe mit cha-cha und anderen hier einig: Weitere Mutmassungen und Behauptungen bringen doch nix. Ich für meinen Teil warte ab, was die Ermittlungen ergeben. Ich hoffe, dass die Besitzerin von Kira ihre Antworten bekommt. Egal, welche.

Marani

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96

Sonntag, 29. Januar 2012, 18:52

ich war noch ne Info schuldig

"Die Länder haben in der Regel durch Rechtsverordnung festgelegt, welche Behörden zum Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig sind. In der Regel ist dies die Untere Kreisverwaltungsbehörde, das Landratsamt oder das Veterinäramt" Quelle

in NRW ist es die Kreisordnungsbehörde Quelle
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ichich

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97

Montag, 16. April 2012, 04:27

Hi :8
Habt ihr bereits Infos zum Ergebnis?
Gruß