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D.h. es gab für mich keine passende Wohnung, in der Tierhaltung erlaubt war. Mag sein, dass es welche gab, in der diese erlaubt war, aber dann war diese Wohnung nicht passend für MICH (denn nochmals: ich habe für MICH keine gefunden, in der Tierhaltung ohne weiteres erlaubt war).
Jetzt klar?
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eigentlichen Sinne geht sie das, was ich innerhalb der eigenen vier Wände mache, nichts an, solange ich ihr Eigentum nicht beschädige und die Nachbarn nicht störe (beides ist nicht der Fall).
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Du hast aber jetzt auch mehrfach betont, was Du für eine furchtbare Vermieterin hast
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Warum schmeißt Du ihr dann Dein wertvolles Geld in den Rachen und unterstützt so einen Menschen auch noch?
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Weiter oben hast Du geschrieben, dass Deine Angst ist, auf einen Vermieter hereinzufallen, der Dir das Leben zur Hölle macht.
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die Bedingungen vor Unterzeichnung mit dem Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigtem abzuklären.
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Genau das ist aber der Haken. Das ist Deine Version. Woher soll ein Vermieter das aber über Dich wissen?
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Gegenbeispiel: An Deinen Fotos sehe ich, dass es auch Zimmer mit Teppichboden gibt sowie Laminat. Stell Dir vor, Dein Vormieter hatte Katzen mit Flohbefall. Jetzt sitzen die Flöhe, da sie nicht auf Wirtstieren leben sondern sich in Teppichen und Dielenritzen verkriechen, aber in der Wohnung und knabbern (da ausgehungert) an Dir herum. In den ersten Tagen hältst Du das noch für Mückenstiche und wirst vielleicht nach einigen Wochen misstrauisch, entweder weil Du Dir einen Bandwurm eingefangen hast auf diese Weise, oder weil Du spätestens im Winter keine Mücken mehr für möglich hältst. Deine Arztbesuche, Schmerzensgeld, ein Gutachter und die Entwesung Deiner gesamten Sachen (sowie Entsorgung und Neukauf der nicht "entwesbaren" Dinge) kosten ein kleines Vermögen. Im Zweifel muss der Vermieter Dir das ersetzen, und wiederum im Zweifel bekommt er das vom Vormieter nicht zurück (selbst wenn der solvent ist, könnte der Flohbefall ja sonstwoher kommen). Als Vermieter kann man das nur ausschließen, indem man entweder keine Katzen/Hunde erlaubt, oder jedesmal den Entweser durchschickt vor einer Neuvermietung. Das kostet aber viel Geld, das man nicht vom Mieter zurückbekommt. Denn der hätte es zwar verursacht, nachweisen kannst Du es ihm aber nicht. Das ist eine wahre Geschichte und Ursache dafür, dass ich einen Vertrag mit einem Kammerjäger habe, der jedesmal vor einer Neuvermietung durchmarschiert, und mit einem Teppichverleger, der danach immer frischen Boden nach Mieterwunsch verlegt. Das geht aber auch nur, weil meine Mieter "handverlesen" sind und ich mir die Mühe mache, die Gespräche selbst zu führen. Da weiß ich, dass die ernsthaft an der Wohnung interessiert sind und nicht in einigen Wochen wieder die Biege machen, weil sie sich jetzt wieder was anderes überlegt haben.
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Dass eine alte Omi zB sowas nicht hinbekommt, sollte aber auch jeder verstehen (und sich daher eben "passende" Vermieter suchen).
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Auch weiß eben Dein Vermieter nicht, mit wem er es zu tun hat.


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Original von Rita03
Auch Hanuta&Loki schreibt, daß Tierhaltung in ihrer jetzigen Wohnung nicht erlaubt ist, hat aber 2 Katzen und zusätzlich eine in Pflege. Somit hat auch Hanuta sich über die Vertragsklausel hinweggesetzt.
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Original von Laetitia
. Katzen zb können bei Extremallergikern auch in der Einliegerwohnung oder in der wohnung nebenan für Anfälle sorgen ! Und: Katzen zerkratzen nun mal u.U. Türen, Tapeten und Teppichböden!
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abgesehen davon, dass ich ( als Allergikerin) solche "Extremallergien" für Hysterie halte, könnte theoretisch dann auch die Katze im Nachbarhaus Auslöser sein. Auf solche Fälle muss man wohl eher keine Rücksicht nehmen, denn es steht jedem (allergischen) Mieter frei, entweder den Wohnraum zub wechseln oder entsprechende Medilkamente zu nehmen.
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Original von Christel
Raupenmama: bei Tapeten und Teppichen irrst Du Dich denn häufig sind diese bei Bezug neu und dann steht auch im Mietvertrag, dass diese "neuwertig" zurückgegeben werden müssen. Also müssten die Mieter vor Auszug bei Beschädigung noch mal streichen/tapezieren oder die Auslegeware ersetzen. Bei meinem Vater steht das z.B. auch so im Mietvertrag und wir haben deshalb schon eine andere Auslegeware auf die vom Vermieter verlegte draufgelegt die bei Auszug nur noch abgenommen werden muss damit der Vermieter seine genauso sauber wie bei der Vermietung wiederbekommt. Es sind vielleicht nicht alle Mietverträge so ausgelegt, aber es gibt sie durchaus.
Viele liebe Grüsse
Christel
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Original von Raupenmama
Rücksicht nehmen, denn es steht jedem (allergischen) Mieter frei, entweder den Wohnraum zub wechseln oder entsprechende Medilkamente zu nehmen.
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Beschädigungen von Türen / Zargen sind meist über die Kaution abgedeckt
( hochwertiges Holz kann aufgearbeitet werden- Glastüren werden nicht beschädigt und was Billigtüren angeht, so hat Praktiker alle paar Wochen eine 20% Aktion)
nunja... aber die von dir beschriebenen "Abnutzungsmängel" haben in keinster Weise etwas mit Tierhaltung zu tun... das gleiche kann dir bei einer Familie mit Kindern ( teenies sidn da besonders klasse) oder auch einem berufstätigen Päarchen passieren...
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Original von Laetitia
In der von uns vermieteten Wohnung war der teppich Mietgegenstand!! Den hatten wir nämlich die Mieter aussuchen lassen und bezahlt!!!! Und sie haben ihn entgegen unserer Anweisung vollflächig verklebt! Auf unversiegeltem nagelneuen Estrich!!!! In einer nagelneuen Erstbezugswohnung. Nach deren Auszug hatten wir lauter Löcher im Estrich, die Holztreppe war mit Farbe überkleckert und die auch von uns nach geschmack der Mieter gestalteten Wände waren auch nicht in dem von uns vereinbarte Zusstand..... Zudem wurde trotz unseres Hinweises das bitte nicht zu tun, ein Futterhäuschen am Balkongeländer angebracht... Leider mit einer schraube die dazu ungeeignet war ins volle Holz! Da lief dann ein paar jahre halt schön das Wasser rein und es faulte...
Ach ja - die Vollholzfenster hatten sie auch noch angebohrt...
Die Kosten die wir hatten waren allein schon vom Material höher als die kaution...
ich jedenfalls bin froh , daß ich nicht mehr vermiete, denn was manchen Leute sich als Mieter leisten spottet jeder beschreibung... Und das sind nicht nur eigene Erfarhungen sondern bei Bekannten ist es ganz genauso... <und genau deshlab würde ich nie einfach so eine Tierhaltung tolerieren.
nunja... aber die von dir beschriebenen "Abnutzungsmängel" haben in keinster Weise etwas mit Tierhaltung zu tun... das gleiche kann dir bei einer Familie mit Kindern ( teenies sidn da besonders klasse) oder auch einem berufstätigen Päarchen passieren...
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was ist denn das für ein bödes Argument: es gab keine Wohnungen die für mich geeignet waren in denen Tierhaltung erlaubt war?
Wenn ich ein Tier habe und dazu stehe , dann ist eine Wohnung die keine Tierhaltung erlaubt auch keine Wohnung die für mich geeignet ist.
Genau aus dem grund fragt man möglichst schon am Telefon ob das ein problem ist für den Vermieter.
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DAS sehe ich allerdings genauso..
..
nur, dass es nciht ganz so einfach ist, mit der ausserordentlichen Kündigung.... weder von Mieter , noch von VERmieter seite....
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Wie man eine Wohnung zu verlassen hat, ob renoviert mit Teppich , oder ohne , mit Einbauküche oder ohne... das hängt einzig und allein mit dem Mietvertrag zusammen und den darin getroffenen regelungen..Was Gegenstand des Mietvertrages und damit Mietsache ist - auch..
Und wer sich da über rechtsgültige bestimmungen hinwegsetzt muss im schlimmsten Fall mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen ....
So einfach ist das.
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Original von Laetitia
Du hast vollkommen Recht ! Die Mängel die ich beschrieben haben , ahben nciht s mit Teirhaltung zu tun-- Sondern einfach mit dämlichen Menschen.
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), und eine Zarge ist auch mal drauf gegangen, weiol ich einen Kater über mehrere Wochen in Quarantäne halten musste, aber die Schäden, die von meinen Tieren in den letzen 35 Jahren verursacht wurden, sind mit denen, die meine Söhne (und auch Gastkinder) hier im Laufe ihres Lebens (ebenfalls rund 20 Jahre) - meist unbeabsichtigt und aus Übermut- angerichtet haben, in keinster weise vergleichbar.....
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Kündigungen von Vermieterseite sind normalerwiese in Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung oder mit zwei Wohnungen gar kein Problem!!! Das geht zeimlich unproblematisch und schnell. ich weiß wovon ich spreche.
- letztere bekommst du auch mit Eigenbedarfsklage sooo schnell und unproblematisch NICHT aus dem Haus... es sei denn, du hast teilmöbliert vermietet 
auch das ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses... Nach einer 10-Jährigen Mietdauer kräht kein Hahn mehr nach dem Zustand der Auslegeware, udn niemand erwartet, dass sie neuwertig zurückgelassen wird, weil dies der Natur der Sache -respektive der bestimmungsgemässen Nutzung des Mietgegenstandes widerspricht
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Es ging mir bei meinem letzten Post auch einfach darum dem zu widersprechen ,daß es eben normalerweise nicht so ist, daß Teppiche und Tapeten mit vermeitet werden. Das hängt nur vom Vertrag ab. Und da ist es egal ob jmd Katzen oder was auch immer hält oder nicht - die Dinge müssen ordnungsgemäßt und neuwertig zurückgegeben werden.
Ich kenne die Preise
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Türen und zargen sind nicht so billlig wie Du denkst! Vor allem nicht wenn man zb Sondermaße hat! Der Einbau einer einzigen Tür kann mehr sein als die Kaution!
Du hast anscheinend überhaupt keine Ahnung was sowas kostet.
Unser Kernhaus ist von 1938.. das besteht nur aus Sondermassen
