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Cremefuß

weltbeste Pfötchenmasseuse

  • »Cremefuß« ist weiblich

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41

Mittwoch, 1. Juli 2009, 10:57

Wenn per Mietvertrag grundsätzlich das Halten von Tieren verboten wird so ist das eine eindeutige Sache.
Wenn es aber lt. Vertrag "Genehmigungspflichtig" so kann der Vermieter die Genehmigung nur aus wichtigen Gründen verweigern.

Falsch ist jedoch die Ansicht es locker auf sich zukommen zu lassen. Wenn ich eine Genehmigung brauche dann ist es an mir, diese zu besorgen. Im Zweifelsfalle muß diese dann halt auch eingeklagt werden um auf Nummer sicher gehen zu können.

Alles andere ist Vertragsbruch und kann durchaus zu einer Kündigung führen.
Liebe Grüsse

Yvonne & die drei Fellmonster

Toaster2406

Juhu! Der Winter! :-)

  • »Toaster2406« ist weiblich

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42

Mittwoch, 1. Juli 2009, 11:00

Also ich hatte mich vohrer auch bei meinem Vermieter erkundigt weil bei uns im Mietvertrag ebenfalls steht, dass Haustiere Genehmigungspflichtig sind.

Allerdings gab es keine Probleme. Ich hab die Zusage für die Haltung von zwei Katzen. Schriftlich als Anlage zum Mietvertrag.

Ohne diese Genehmigung hätte ich mir keine zugelegt. Das wäre mir zu heikel gewesen. Knall auf Fall kann man sich kaum ne neue Wohnung suchen.
Yvonne
mit Bonnie cat_wag & Charly cat_scratch



Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

AmayaHaniko

Fellmonstertrampolin

  • »AmayaHaniko« ist weiblich

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43

Mittwoch, 1. Juli 2009, 11:16

Zitat

Original von Toaster2406
Also ich hatte mich vohrer auch bei meinem Vermieter erkundigt weil bei uns im Mietvertrag ebenfalls steht, dass Haustiere Genehmigungspflichtig sind.

Allerdings gab es keine Probleme. Ich hab die Zusage für die Haltung von zwei Katzen. Schriftlich als Anlage zum Mietvertrag.

Ohne diese Genehmigung hätte ich mir keine zugelegt. Das wäre mir zu heikel gewesen. Knall auf Fall kann man sich kaum ne neue Wohnung suchen.


Dem kann ich mich absolut anschließen. Ich habe ebenso eine Anlage zum Mietvertrag an meinen Vermieter geschickt, mit der Bitte um Erlaubnis für Katzenhaltung. Ich warte zwar seit einer Woche schon auf Antwort, aber das is ne andere Sache :roll

Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, mir einfach zwei Tiere ins Haus zu holen... das wäre mir auch zu heikel. Sollte ich eine Absage vom Vermieter bekommen, ziehe ich aus, das ist schon klar. Ich hab gänzlich keine Lust auf Ärger.

In deinem Fall würde ich wirklich nochmal versuchen, mit der Vermieterin zu sprechen.... auch wenn es aussichtslos erscheint. Die Gesetzte, ob die Katze zu Kleintieren gehört und ob sie grundsätzlich genehmigungsfrei ist, sind ja nun doch sehr schwammig.... ich wäre da sehr vorsichtig.
Liebe Grüße von der Sari


Wie beginnt der Tag eines Katzenbesitzers? Um 4.45Uhr aufstehen, Mageninhalte wegräumen und 2h trösten bis der Wecker klingelt.

Rita03

unregistriert

44

Freitag, 3. Juli 2009, 12:18

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Hallo Kugelblitz,

ich habe von dem Urteil gelesen, BGH VIII ZR 340/06, wo Kleintiere wie Kleinst-Hunderassen, zu denen auch Katzen gehören, generell erlaubt sind, selbst wenn im Mietvertrag das Gegenteil steht.

Was sollte auch dagegen sprechen? Wenn Katzen tatsächlich Dreck und Gerüche verströmen, dann nur durch die nicht artgerechte Haltung des Besitzers. Ich habe mal eine junge Frau im Rollstuhl besucht, die hatte in ihrer Wohnung 3 Katzen, die ich erst gar nicht bemerkt hatte, so sauber und liebevoll war ihre Wohnung eingerichtet. Allerdings mußte sie ihre Wohnungstür immer ganz schnell schließen, damit keines ihrer Katzen auf den Hausflur lief, da sich die Nachbarn daran arg störten.

Übrigens, hat du zwei ganz süße, bildhübsche Miezen. :p

Ich wünsche dir viel Glück. :up

Rita

Miepsche

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45

Freitag, 3. Juli 2009, 13:24

Das Problem ist doch, dass die wenigsten Menschen überhaupt wissen, was artgerechte Haltung ist.
Die kennen das Wort nicht einmal.

Klar, 100% artgerecht halte ich meine Katzen auch nicht, dazu fehlt alleine schon der Freigang, aber ich verstehe unter artgerecht zumindst Verantwortungsbewusstsein -- und das fehlt viel zu vielen.

Ich kann Vermieter verstehen, wenn sie sich dagegen sträuben, und selbst wenn sie mit solchen "laschen" Aussagen kommen.

Auch wenn sich das seltsam anhört, aber ich hab schon einige davon überzeugen können, dass Katzen bei weitem nicht den Vorurteilen entsprechen, die so weit verbreitet sind.
Eine davon ist meine jetzige Vermieterin.

Die hat am Anfang auch ganz schön seltsam geschaut, denn kein anderer im Haus hat überhaupt Haustiere. Sie hat mir strikt untersagt, die Katzen frei laufen zu lassen, was ich sowieso nicht machen würde und wir haben uns eine zeit lang unterhalten über die Haltung.
Am Ende hat sie dem zugestimmt und ich denke, dass das eben auch der Knackpunkt ist.

Wenn nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter gesprächsbereit sind, dann klappen solche Dinge auch meistens, allerdings muss man immer die Nerven bewahren und argumentieren können.

Und wenn man jemanden mit nem Brett vorm Kopf hat, würde ich mir sowieso 3-mal überlegen, ob ich da einziehe!
cat_wag ~~ Wer keine Tassen hat, kann auch nicht über den Tellerrand schauen! ~~ cat_wag


Christel

Lebende Foren Legende

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46

Freitag, 3. Juli 2009, 15:03

Ich kenne beide Seiten, sowohl Mieter als auch Vermieter, und kann manche Vermieter schon verstehen. Wir haben eine unserer Wohnungen auch vermietet (natürlich mit Erlaubnis zur Haustierhaltung, aber auch mit der Klausel "solange es die Nachbarn nicht stört") und es ist klar, dass wenn unsere Mieter Haustiere hätten eventuell Renovierungsarbeiten auf uns zukommen würden wenn sie die Wohnung verlassen, die wir ohne Haustiere nicht hätten. Andererseits haben unsere Mieter aber keine Haustiere sondern ein Kleinkind und ich glaube das kann genauso viel wenn nicht mehr Schaden anrichten als eine Katze/kleiner Hund und von daher finde ich diese Regelung mit dem Katzenverbot eh besch...eiden, denn Katzen darf man verbieten, Kinder aber nicht. Ich bin jetzt absolut NICHT dafür Kinder in Mietverträgen verbieten zu können aber dann sollten die Juristen wenigstens so logisch sein und auch generell die Haltung von kleinen, auch freilaufenden Haustieren zu genehmigen... :roll

Im Endeffekt läuft es ja eh darauf hinaus, dass der Zustand beim Verlassen der Wohnung mit dem bei Bezug der Wohnung verglichen wird und dann über die Reparatur der eventuell vorhandenen Schäden diskutiert wird. Warum also überhaupt erst der ganze Firlefanz vorher? Liegen Schäden vor die bei Einzug nicht da waren, muss der Mieter dafür aufkommen und basta. Egal von wem sie verursacht wurden (Kind oder Haustier).

Viele liebe Grüsse
Christel
Es gibt keine bösartigen, falschen, hinterlistigen Tiere, nur vom Menschen fehlinterpretierte Verhaltensformen...

Lust auf Katzenschmuck? Mehr Infos per PN... ;)

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47

Freitag, 3. Juli 2009, 16:30

Zitat

Original von Christel
Kinder aber nicht. Ich bin jetzt absolut NICHT dafür Kinder in Mietverträgen verbieten zu können aber dann sollten die Juristen wenigstens so logisch sein und auch generell die Haltung von kleinen, auch freilaufenden Haustieren zu genehmigen... :roll

Im Endeffekt läuft es ja eh darauf hinaus, dass der Zustand beim Verlassen der Wohnung mit dem bei Bezug der Wohnung verglichen wird und dann über die Reparatur der eventuell vorhandenen Schäden diskutiert wird. Warum also überhaupt erst der ganze Firlefanz vorher? Liegen Schäden vor die bei Einzug nicht da waren, muss der Mieter dafür aufkommen und basta. Egal von wem sie verursacht wurden (Kind oder Haustier).

Viele liebe Grüsse
Christel


Nicht die Juristen verbieten etwas, sondern der Gesetzgeber. Wir haben hier Gewaltenteilung. Wenn Kinder mit Tieren gleichgesetzt werden sollen, kannst Du und jeder andere, den die hiesige Gesetzgebung stört, Parteien wählen, die unser Grundgesetz entsprechend ändern würden. Noch steht in unserem Grundgesetz drin, dass die Familie grundrechtlich geschützt ist, und noch steht im BGB, dass Tiere "Sachen" sind. Kinder sind keine "Sache". Die Tierhaltung fällt unter die allgemeine Handlungsfreiheit, die aber genau da ihre Grenzen findet, wo die allgemeine Handlungsfreiheit der Nachbarn und das Eigentum des Vermieters anfängt. Die Familie ("Kinderhaltung") kennt diese Schranken nicht. Das war eine enthische Wertung, die die Mehrheit in diesem Land durch Wählen (oder Nichtwählen) getroffen hat. Die Juristen müssen mit den bestehenden Gesetzen umgehen.

Leider kann man als Eigentümer nie vorher wissen, ob man es mit einem vernünftigen Menschen zu tun hat, oder mit einem, der seine Katzen/Tiere nicht vernünftig halten wird. Und ebensowenig kann man vorher mit Sicherheit dafür sorgen, dass die Mieter die von ihnen oder ihren Katzen verursachten Schäden begleichen werden. Insbesondere bei den von mir eingangs erwähnten Intarsien reden wir auch über unersetzbare unwiederbringliche mehrere hundert Jahre alte Kunst, die nicht "renoviert" bzw. wiederhergestellt werden kann.

Wenn man von der Grundannahme eines vernünftigen, ehrlichen, solventen Mieters ausgeht, habe ich keine Probleme mit Tierhaltung. Leider falle selbst ich aber zuweilen auf Nomaden oder insolvente, unvernünftige, unehrliche Mieter herein. Die sind es, die der "Masse" der Katzenfreunde den Ruf in dieser Hinsicht verderben können und die dafür gesorgt haben, dass ich überhaupt Gerichte mit Katzenhaltung und Miete beschäftigen müssen.

  • »KateUndKater« ist weiblich

Beiträge: 67

Katzen: Einer lebendig, zwei im Herzen

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48

Freitag, 3. Juli 2009, 16:39

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Zitat

Original von Rita03
ich habe von dem Urteil gelesen, BGH VIII ZR 340/06, wo Kleintiere wie Kleinst-Hunderassen, zu denen auch Katzen gehören, generell erlaubt sind, selbst wenn im Mietvertrag das Gegenteil steht.


Rita


Vorsicht, das steht da NICHT drin. Bitte nicht blind mit Urteilen um sich werfen und Trugschlüsse verbreiten. Zusammengefasst sagt der erkennende Senat nur, dass wer NUR Zierfische erlaubt, eine unwirksame Verbotsklausel im Vertrag hat, da auch Schildkröten nicht generell verboten werden dürfen, und wenn die Verbotsklausel unwirksam ist, DANN dürfen natürlich auch Katzen und Hunde ohne Erlaubnis gehalten werden:

"Wie der Senat bereits entschieden hat, hält eine mietvertragliche Klausel, die das Halten von Haustieren ausnahmslos verbietet, der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand, da das Verbot danach auch Tiere erfasst, deren Vorhandensein von Natur aus - wie es etwa bei Zierfischen im Aquarium der fall ist - keinen Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermietr und Mieter von Wohnraum haben kann (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 - VIII ZR 10/92).

Nichts anderes gilt für eine Klausel, die, wie die hier in Rede stehende, durch das Erfordernis der Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung des Mieters ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt begründet. Auch eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, wenn sie keine Ausnahme für Haustiere vorsieht, deren Haltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, weil davon in der Regel - in Ausnahmefällen kann der Vermieter gemäß § 541 BGB auf Unterlassung klagen - Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können.

Das ist nicht nur bei den in der hier streitigen Klausel aufgeführten Ziervögeln und zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.

(Seite 11, 12) Fehlt es wie hier an einer wirksamen Regelung der Tierhaltung im Mietvertrag, ist allein die gesetzliche Regelung maßgebend. Insoweit ist in Rechtsprechung und Schrifttum streitig, ob - abgesehen von Kleintieren (vgl. dazu vorstehend ...) - die Haltung von Haustieren (im Folgenden nur: Haustiere), namentlich von Hunden und Katzen, in Mietwohnungen zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört.

Nach einer Meinung ist das zu bejahen (vgl. ....). Gemäß anderer Auffassung ist es dagegen zu verneinen; danach ist die Haltung von Haustieren nur mit der Erlaubnis des Vermieters zulässig, auf die kein Anspruch besteht, deren Versagung aber im Ausnahmefall treuwidrig sein kann (vgl. ...).

Nach einer vermittelnden Ansicht ist die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (LG Hamburg, WuM 2002, 666; LG Freiburg, WuM 1997, 175; LG Düsseldorf, WuM 1993, 604; LG Mannheim, ZMR 1992, 545; Blank, NJW 2007, S. 731; Knops in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 535 Rdnr. 29; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 535 Rdnr. 93)..."

Also ein klassischer Fall des "technischen K.O." - der Katzenfreund hat gewonnen, weil die Klausel im Vertrag zu eng war. Nicht etwa, weil man Katzenhaltung nicht untersagen darf.

49

Freitag, 3. Juli 2009, 17:06

Zitat

Original von KateUndKater
Leider kann man als Eigentümer nie vorher wissen, ob man es mit einem vernünftigen Menschen zu tun hat, oder mit einem, der seine Katzen/Tiere nicht vernünftig halten wird.

Ebensowenig weiß man als MIETER, ob man es bei dem Vermieter mit einem Vernünftigen Menschen zu tun hat, oder mit einem der übergriffig und handgreiflich wird, wenn man als Mieter auf den Schutz seiner Privatsphräre besteht und dem Vermiter den uneingeschränkten Zutritt zur Wohnung verwehrt

Zitat

Original von KateUndKater
Und ebensowenig kann man vorher mit Sicherheit dafür sorgen, dass die Mieter die von ihnen oder ihren Katzen verursachten Schäden begleichen werden.
.. naja, dafür hat der Mieter in der Regel eine kaution hinterlegt... und als Mieter kann man nie sicher sein, ob diese nach beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäss abgerechnet und zeitnah ausgezahlt wird, oder ob der Vermieter versucht, alsschäden geltend zu machen und man als Mieter einen Rechtsstreit um die Kaution führen muss

Zitat

Original von KateUndKater
Wenn man von der Grundannahme eines vernünftigen, ehrlichen, solventen Mieters ausgeht, habe ich keine Probleme mit Tierhaltung. Leider falle selbst ich aber zuweilen auf Nomaden oder insolvente, unvernünftige, unehrliche Mieter herein. Die sind es, die der "Masse" der Katzenfreunde den Ruf in dieser Hinsicht verderben können und die dafür gesorgt haben, dass ich überhaupt Gerichte mit Katzenhaltung und Miete beschäftigen müssen.


Meine Güte... das hört sich an, als wären alle Mitnomaden katzenhalter oder umgekehrt..
ICh denke, es gibt KEINEN zusammenhang zwischen Katzenhaltung und insolvenz oder Mitnomadentum (oder sollte es zumindest nicht geben)... abgesehen davon halten "Wandervögel" wenn überhaupt, eher Hunde...

Maja2008

Katzenforum Neuling

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50

Freitag, 3. Juli 2009, 17:30

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Hallo... :)

Also meine Vermieter hatten dieselbe 'Ausrede'.... Katzen würden stinken und ich solle mir doch einen Hamster, Hasen oder ein Meerschweinchen zulegen! Frechheit :x
Nachdem ich sie um 'Erlaubnis' gefragt hatte, habe ich im Mietvertrag nachgeschaut und dort stand überhaupt gar nichts zum Thema Tierhaltung. Naja und nach einigen Wochen ist dann unsere kleene Maja bei uns eingezogen :love:
Ich hatte anfangs natürlich irgendwie schon ein schlechtes Gewissen und ständig Angst, dass sie etwas merken könnten.... Aber nun ist 1 Jahr vergangen und keiner hat unsere Süße bemerkt! Und das soll was heißen- immerhin wohnen unsere Vermieter unter uns!

Vor zwei Wochen ist dann der Kleine Herr Nielsson zu uns gezogen und es klappt wunderbar! :8

Und ich kann es nur nochmal betonen: Katzen stinken nicht! Solange man das Katzenklo täglich säubert wird sich das auch nicht ändern!!!

Viele liebe Grüße
cat_kitty Janine mit Maja und Herrn Nielsson

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51

Freitag, 3. Juli 2009, 17:32

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Uiuiuiiii - KateundKater muss FachjuristIn sein...........
Endlich mal jemand, der allen möchte-gerne-Urteils-Auslegern und Laien-Gesetzesverdrehern fundiert Paroli bietet. :D

@Raupenmama: tut mir leid, da kommmste einfach nich gegen an........
Liebe Grüße von Katerline - mit den beiden Schmusetanten :katze Emmi und :katzenkopf Pauline. :herz-pfeil

Patin von Bienchen, beim Katzenschutzbund Köln
:pfeil-rechts Der wilde Kennel-Thread

52

Freitag, 3. Juli 2009, 17:47

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Zitat

Original von Katerline
Uiuiuiiii - KateundKater muss FachjuristIn sein...........
Endlich mal jemand, der allen möchte-gerne-Urteils-Auslegern und Laien-Gesetzesverdrehern fundiert Paroli bietet. :D

@Raupenmama: tut mir leid, da kommmste einfach nich gegen an........


man muss kein Fachjurist sein, wenn man sich - aus welchen Gründen auch immer- intensiv mit einem Thema auseinandersetzen muss, weiß man auch , wo die aktuellen Urteile zu finden sind... ( in der Regel ist die Suche danach die arbeit der Referendare- nicht die der Fachanwälte :D)

  • »KateUndKater« ist weiblich

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Katzen: Einer lebendig, zwei im Herzen

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53

Freitag, 3. Juli 2009, 19:17

Hallo Raupenmama,

ich habe oben geschrieben dass meine Mieter Katzen halten dürfen. Ich bin die falsche Adresse fürs "böse Vermieter bashen". Da ich außerdem selbst immer schon ein Katzenmensch gewesen bin (mag nicht von "Besitzer" oder "Halter" sprechen), bin ich ebenfalls die falsche Adresse fürs "Katzenhasser bashen".

Mietnomaden sind keine "Wandervögel", sondern Leute, die größten Schaden anrichten, die Wohnung oft vermüllt/zerstört zurücklassen und bis zum Ende eines Räumungsprozesses, im Zweifel also mehrere Jahre, ohne Miete zu zahlen hausen und den Vermieter auf einem Schuldenberg nebst Trümmerhaufen sitzen lassen. Man darf maximal 3 Monatsmieten (Nettokaltmieten) Kaution verlangen, fällig ist das aber erst bei Einzug (und dann hast Du den Schlüssel schon aus der Hand gegeben und keine Handhabe mehr, wenn das Geld nicht kommt), und die 1000-2000 EUR selbst wenn sie hinterlegt wurden, reichen bei Weitem nicht aus, die Schäden zu decken. Ich habe keine empirischen Daten darüber, inwieweit Mietnomadentum und Haustierhaltung korrelliert. In der Praxis konnte ich beobachten, dass insbesondere das Messie-Nomadentum oft mit Animal Hoarding einhergeht. Das ist dann auch für die Tiere nicht gerade schön. Die hausen im eigenen Kot und zwischen den Kadavern ihrer Vorgänger.

Einige Vermieter verwenden daher bewusst Tierhaltungsklauseln. Wenn sie dann nämlich mal -wieder- einen Fehlgriff tun, gibt es einen juristischen Hebel mehr, um aus dem Vertrag rauszukommen und die Leute loszuwerden, oder um bestimmte Leute gar nicht erst anzulocken.

Damit möchte ich aber keineswegs in den Raum stellen, dass jeder (oder auch nur viele) Katzen"besitzer" ein Nomade oder Messie ist. Siehe die ersten Zeilen dieses Postings. Ich habe aber Verständnis für Vermieter (gerade wenn sie im selben Haus leben, das ist nämlich für den Vermieter mindestens ebenso schlimm wie für den Mieter wenns dann Knatsch gibt), die möglichst auf Nummer sicher gehen wollen, und um allen Eventualitäten vorzubeugen, dann lieber ein Verbot aussprechen als zu riskieren, auch mal reinzufallen. Das sollte jeder respektieren und sich dann eben "passende" Vermieter suchen oder VORHER mit offenen Karten spielen und mit den Leuten eine Lösung finden.

Wenn ich zB merken würde, dass da jemand wirklich gut argumentiert, dahintersteht und sich auskennt mit Katzen, dann hätte ich (wäre ich nicht sowieso mit Katzen einverstanden) spätestens dann durchaus keine Bauchschmerzen mehr, "ja" zu sagen. Wenn ich aber merken würde, ein Mieter belügt mich absichtlich, handelt absichtlich entgegen unserem Mietvertrag (Betonung auf VERTRAG = die Willenserklärung hat der Mieter auch abgegeben), und tönt womöglich noch irgendwo herum, ätsch meinem doofen Vermieter hab ichs mal gegeben da sch... ich drauf! - na schönen Dank. Wo ist die Grenze? Kann man so jemandem überhaupt noch in irgendetwas vertrauen? Hier gibts keine Wohnungsnot, es stehen viele Wohnungen leer und die Mieter haben freie Auswahl. Warum sich ohne Not die falsche Wohnung beim falschen Vermieter nehmen? Wer sowenig Einsatz bringt wenn es um die Wohnungssuche geht, wie hoch ist der Einsatz wenns um das Wohl der Katze geht? Wo ist die Grenze?

Kugelblitz

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54

Samstag, 4. Juli 2009, 13:54

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Zitat

Original von Rita03
Hallo Kugelblitz,

ich habe von dem Urteil gelesen, BGH VIII ZR 340/06, wo Kleintiere wie Kleinst-Hunderassen, zu denen auch Katzen gehören, generell erlaubt sind, selbst wenn im Mietvertrag das Gegenteil steht.

Was sollte auch dagegen sprechen? Wenn Katzen tatsächlich Dreck und Gerüche verströmen, dann nur durch die nicht artgerechte Haltung des Besitzers. Ich habe mal eine junge Frau im Rollstuhl besucht, die hatte in ihrer Wohnung 3 Katzen, die ich erst gar nicht bemerkt hatte, so sauber und liebevoll war ihre Wohnung eingerichtet. Allerdings mußte sie ihre Wohnungstür immer ganz schnell schließen, damit keines ihrer Katzen auf den Hausflur lief, da sich die Nachbarn daran arg störten.

Übrigens, hat du zwei ganz süße, bildhübsche Miezen. :p

Ich wünsche dir viel Glück. :up

Rita

Vielen Dank!

Zitat

Wenn ich zB merken würde, dass da jemand wirklich gut argumentiert, dahintersteht und sich auskennt mit Katzen, dann hätte ich (wäre ich nicht sowieso mit Katzen einverstanden) spätestens dann durchaus keine Bauchschmerzen mehr, "ja" zu sagen. Wenn ich aber merken würde, ein Mieter belügt mich absichtlich, handelt absichtlich entgegen unserem Mietvertrag (Betonung auf VERTRAG = die Willenserklärung hat der Mieter auch abgegeben), und tönt womöglich noch irgendwo herum, ätsch meinem doofen Vermieter hab ichs mal gegeben da sch... ich drauf! - na schönen Dank. Wo ist die Grenze? Kann man so jemandem überhaupt noch in irgendetwas vertrauen? Hier gibts keine Wohnungsnot, es stehen viele Wohnungen leer und die Mieter haben freie Auswahl. Warum sich ohne Not die falsche Wohnung beim falschen Vermieter nehmen? Wer sowenig Einsatz bringt wenn es um die Wohnungssuche geht, wie hoch ist der Einsatz wenns um das Wohl der Katze geht? Wo ist die Grenze?

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Katzen nur mit Erlaubnis gehalten werden, gehe ich davon aus, dass diese Erlaubnis entweder gegeben wird
oder aber im Falle eines Ablehnens eine gute Argumentation gegeben wird, die ich auch nachvollziehen kann. Die Vermieterin war beim Unterschreiben des Vertrages gar nicht dabei, also konnte man auch keinen fragen, ob sie eventuell Probleme mit der Katzenhaltung hat (wobei ich dachte, dass wenn man damit Probleme hat, vermerkt man dies mit einem Tierhaltungsverbot, außer Kleintiere, im Mietvertrag).
Bei der Wohnungssuche hat man als Mieter garantiert keine freie Auswahl. Als ich mir eine passende Wohnung gesucht habe, herrschte in der Mehrzahl der Wohnungen ein Tierhaltungsverbot. In keiner der übrigen Wohnungen war Tierhaltung ohne weiteres erlaubt, d.h. man müsste ebenso um die Erlaubnis fragen.

Hanuta&Loki

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55

Dienstag, 7. Juli 2009, 15:28

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Hallo Kugelblitz,

also irgendwo finde ich dich ziemlich dreist.

Zum einen sagst Du jetzt zwar, dass Du ausziehen würdest, würde deine Vermieterin dir kündigen.
So ein bisschen zweifle ich einfach daran.
So ein Umzug ist finanziell kein Papenstiel und wird auch nicht leicht sein, sollte dein neuer Vermieter mit deiner alten Vermieterin in Kontakt treten. Ich bin sicher, dass sie kaum ein gutes Haar an dir ließe.
Insofern verbaust Du dir auch irgendwo was.

Das Du dich dann auch noch so im Recht fühlst... na ja... Und deine Arrgumentation ist auch nicht besser, als die deiner Vermieterin.

In unserer vorherigen Wohnung, war die Haltung von Tieren, laut Mietvertrag, untersagt.
Die Mieter über uns hatten allerdings einen Hund.
Nun gut, da ich auch mit Katzen aufwuchs, wollte ich natürlich irgendwann welche habe und wandte mich an meinen Vermieter.
Da der selten da war, konnte das alles nur schriftlich von statten gehen.
Anfangs war er dagegen, aber ich ließ mich nicht unterkriegen und schrieb ihm immer wieder. In meinen Briefen schrieb ich mein ganzes Wissen über Katzen, um ihm zu beweisen, dass sich gut um die Tiere gekümmert werden würde und welchen "Zweck" sie hatten. Ich teilte auch mit, dass sie kastriert würden und nicht zur Zucht gedacht sein. Gerne, würde ich ihm das auch mit dem Beleg einer Kastration beweisen. (Damals wusste ich noch nicht, dass ich zwei Kater haben würde ;) )
Dann stimmte er zu, dass ich EINE Katze haben dürfe, aber da mein Freund und ich voll berufstätig waren, wusste ich, dass es unter Umständen Probleme mit der Einzelhaltung geben könnte.
Also schrieb ich ihm wieder und listete alle Vorteile von zwei Katzen auf.
Bald darauf stimmte er zu, aber eben nur ZWEI Katzen und keine mehr.

Heute bin ich froh, dass wir das nur schriftlich gemacht haben.
Am Telefon oder persönlich wären da schnell mal die Gefühle übergekocht, was sicherlich zu einem negativem Verlauf des Ganzen geführt hätte.

Ich denke, dass Du deiner Vermieterin fairerweise vielleicht auch mal ganz in Ruhe einen Brief schreiben solltest, in dem Du deinen Wunsch nach Katzen nochmal erläuterst und ihr schriftlich vorlegst, dass Du für alle eventuellen Schäden aufkommen wirst.


Wir sind jetzt in eine neue Wohnung gezogen und auch hier ist die Tierhaltung untersagt.
Unseren Vermieter haben wir beim Besichtigen und dem unterschreiben des Vertrags nicht angetroffen, aber unser Makler hatte das mit ihm abgeklärt.
Also kannst Du mir jetzt nicht erzählen, dass Du dich beim Einzug bzw. vorher darum hättest kümmern können.
Da gibt es immer einen Weg.

Und nur weil im Vertrag steht "nur mit Erlaubnis" heißt das NICHT, dass sie dir selbige geben MUSS.
Vielleicht erlaubt sie einem anderen aus dem Haus Katzen und Dir nicht... wer weiß?
Ich will dir nichts unterstellen, wirklich nicht...
Aber vielleicht hat sie da einfach aus irgendwelchen Gründen kein gutes Gefühl bei Dir?
Wer weiß das schon?
Ich finde dein Verhalten einfach nur furchtbar.

Sei froh, dass deine Vermieterin hier nicht angemeldet ist und das lesen könnte.
Herzliche Grüße von Maika mit Hanuta und Loki


Kugelblitz

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56

Dienstag, 7. Juli 2009, 17:34

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Zitat

So ein bisschen zweifle ich einfach daran. So ein Umzug ist finanziell kein Papenstiel und wird auch nicht leicht sein, sollte dein neuer Vermieter mit deiner alten Vermieterin in Kontakt treten. Ich bin sicher, dass sie kaum ein gutes Haar an dir ließe. Insofern verbaust Du dir auch irgendwo was.

Ich habe schon geschrieben, dass ich in dieser Wohnung nicht ewig leben werde.

Zitat

Das Du dich dann auch noch so im Recht fühlst... na ja... Und deine Arrgumentation ist auch nicht besser, als die deiner Vermieterin.

Das ist sie.

Zitat

Ich denke, dass Du deiner Vermieterin fairerweise vielleicht auch mal ganz in Ruhe einen Brief schreiben solltest, in dem Du deinen Wunsch nach Katzen nochmal erläuterst und ihr schriftlich vorlegst, dass Du für alle eventuellen Schäden aufkommen wirst.

Mit ihr kann man nicht reden, das habe ich auch schon geschrieben.

Zitat

Wir sind jetzt in eine neue Wohnung gezogen und auch hier ist die Tierhaltung untersagt. Unseren Vermieter haben wir beim Besichtigen und dem unterschreiben des Vertrags nicht angetroffen, aber unser Makler hatte das mit ihm abgeklärt. Also kannst Du mir jetzt nicht erzählen, dass Du dich beim Einzug bzw. vorher darum hättest kümmern können.

Ne, konnte ich nicht.

Zitat

Und nur weil im Vertrag steht "nur mit Erlaubnis" heißt das NICHT, dass sie dir selbige geben MUSS.

Oben lesen.

Zitat

Vielleicht erlaubt sie einem anderen aus dem Haus Katzen und Dir nicht... wer weiß?

Rechtlich nicht möglich. Dazu muss schon ein guter Grund vorliegen.

Zitat

Ich will dir nichts unterstellen, wirklich nicht... Aber vielleicht hat sie da einfach aus irgendwelchen Gründen kein gutes Gefühl bei Dir? Wer weiß das schon?

Ja, ja, sie kennt mich ja auch so gut, wir haben uns schon tausendmal getroffen. Wenn ich ehrlich sein sollte, dann hat sie mich noch nicht einmal gesehen, denn sie hat ja keine Zeit (habe sie schon mehrmals eingeladen).

Zitat

Ich finde dein Verhalten einfach nur furchtbar.

Klar. Im Tierheim ginge es den Katzen sicher besser. Übrigens zerstören sie hier momentan alles, ich werde sicher nichts bezahlen, denn ich bin furchtbar.

Zitat

Sei froh, dass deine Vermieterin hier nicht angemeldet ist und das lesen könnte.

Auch wenn sie das wäre, hätte sie mich nicht erkannt, denn sie ist sicher nicht die einzige, die keine Erlaubnis für die Katzenhaltung gibt, und ich bin nicht die einzige, die Katzen ohne Erlaubnis hält.

Alisha

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57

Dienstag, 7. Juli 2009, 18:45

Wie ich hier schon schrieb, ich hab es ähnlich gehandhabt wie Kugelblitz, nur dass ich gar nicht erst gefragt habe.

In meinem Mietvertrag ist Haustierhaltung grundsätzlich ausgeschlossen und laut Gesetz ist diese Klausel(und nur diese, spezifische Einschränkungen sind schon wieder anders) gesetzeswidrig und damit unwirksam.

Ich hatte mich vorher mit allen Nachbarn in Verbindung gesetzt und mich beim Juristen nochmal rückversichert, dass die VM dann keine Handhabe dagegen hat.

Dies ist ihr auch von ihrem Anwalt bestätigt worden.


Was Allergene angeht, wenn die Wohnung einmal geputzt und renoviert ist, halten sich auch keine Allergene mehr, da es sich dabei um ein Enzym handelt, dass hauptsächlich im Speichel enthalten ist. Sind also die Tapeten ab und alles geputzt, ist damit nicht mehr viel. Bei Teppich mag das anders aussehen, aber ich hab nur Laminat, da hält sich nix.

Dank Mieterschutzbund bekomm ich da notfalls sogar ein Gutachten drüber.

Ich würde normal immer eine einigung mit dem Vermieter suchen, leider ist meine Vermieterin unter aller Sau, kümmert sich eh um nix, sondern macht den Mietern das Leben schwer, wo sie nur kann.

Wir sind momentan drei Parteien im Haus und alle hatten schon Stress mit ihr.

Wir bleiben eigentlich alle nur, weil sie hier nicht wohnt und unsere Hausgemeinschaft inzwischen so eingeschworen, dass wir uns echt fehlen würden, daher ertragen wir den Stress bisher alle.

Tierliebe Nachbarn sind echt gold wert!
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58

Dienstag, 7. Juli 2009, 18:46

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Zitat

Original von Kugelblitz
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Katzen nur mit Erlaubnis gehalten werden, gehe ich davon aus, dass diese Erlaubnis entweder gegeben wird
oder aber im Falle eines Ablehnens eine gute Argumentation gegeben wird, die ich auch nachvollziehen kann. Die Vermieterin war beim Unterschreiben des Vertrages gar nicht dabei, also konnte man auch keinen fragen, ob sie eventuell Probleme mit der Katzenhaltung hat (wobei ich dachte, dass wenn man damit Probleme hat, vermerkt man dies mit einem Tierhaltungsverbot, außer Kleintiere, im Mietvertrag).
Bei der Wohnungssuche hat man als Mieter garantiert keine freie Auswahl. Als ich mir eine passende Wohnung gesucht habe, herrschte in der Mehrzahl der Wohnungen ein Tierhaltungsverbot. In keiner der übrigen Wohnungen war Tierhaltung ohne weiteres erlaubt, d.h. man müsste ebenso um die Erlaubnis fragen.


Jetzt widersprichst Du Dir selbst. Wenn in der Mehrzahl der Wohnungen Tierhaltungsverbot herrschte, dann gab es doch aber auch welche mit der generellen Erlaubnis. Warum hast Du davon keine genommen?

Aus eigener Erfahrung sowohl als Mieterin als auch als Vermieterin darf ich außerdem beisteuern, dass die Wohnungen, in denen die Vermieter am meisten erlauben (sprich: das größte Risiko eingehen), dafür auch oft -wie eine Art Risikozuschlag- auch teurer sind.

Ich muss außerdem Hanuta&Loki zustimmen - wenn man es wirklich will, gibt es immer einen Weg, vor Unterzeichnung eines Vertrages (wir reden hier nicht über den Kauf einer Tüte Gummibärchen sondern eine WOHNUNG) diesen Punkt abzuklären. Oder hat man Dir bei der Besichtigung die Pistole an die Brust gesetzt und gesagt, entweder Du unterschreibst jetzt sofort blind einen Knebelvertrag ungelesen oder Du kriegst den Zuschlag nicht? (dann hätte ich erst Recht eine andere Wohnung genommen)

Und spätestens wenn Du dann umziehen musst, geht die Wohnungssuche doch wieder los. Oder willst Du dann wieder absichtlich eine anmieten, wo Katzen verboten sind respektive einziehen bevor die Erlaubnis abgeklärt ist und dann wieder warten bis Du fliegst und wieder eine neue Wohnung suchen... Bei so einem Konsumverhalten sind viele Vermieter misstrauisch, und das auch oft zu Recht.

Schließlich hast Du eine ziemlich rabiate Erwartungshaltung. Du "gehst davon aus" dass die Vermieterin (also die Eigentümerin) einen guten Grund zu haben hat wenn sie es wagen sollte Dir etwas nicht zu erlauben. Bislang hast Du ja noch nichts über die Details geschrieben und vor allem nicht um was für eine Art von Haus und Wohnung es sich handelt. Ich kann Dir aber garantiert eine ganze Hand voll guter Gründe aufzählen wenn ich diese Umstände kennen würde. Und es ist auch verkehrt herum gedacht von Dir. Du willst etwas von ihr, und sie hat Dir nur den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewähren. Nicht mehr und nicht weniger. Deine Extrawünsche und alles, was gegen Euren VERTRAG (= zwei übereinstimmende Willenserklärungen) verstößt, ist nichts, worauf Du ein Anrecht hättest, was sie Dir gegenüber also rechtfertigen müsste wenn sie es Dir nicht erlaubt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

Kugelblitz

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59

Dienstag, 7. Juli 2009, 19:13

RE: Auf die Vermieterentscheidung bezüglich der Katzen gepfiffen

Zitat

Jetzt widersprichst Du Dir selbst. Wenn in der Mehrzahl der Wohnungen Tierhaltungsverbot herrschte, dann gab es doch aber auch welche mit der generellen Erlaubnis. Warum hast Du davon keine genommen?

Nein, gab es nicht. Nochmal:

Zitat

Als ich mir eine passende Wohnung gesucht habe, herrschte in der Mehrzahl der Wohnungen ein Tierhaltungsverbot. In keiner der übrigen Wohnungen war Tierhaltung ohne weiteres erlaubt, d.h. man müsste ebenso um die Erlaubnis fragen.


D.h. es gab für mich keine passende Wohnung, in der Tierhaltung erlaubt war. Mag sein, dass es welche gab, in der diese erlaubt war, aber dann war diese Wohnung nicht passend für MICH (denn nochmals: ich habe für MICH keine gefunden, in der Tierhaltung ohne weiteres erlaubt war).
Jetzt klar?


Zitat

Aus eigener Erfahrung sowohl als Mieterin als auch als Vermieterin darf ich außerdem beisteuern, dass die Wohnungen, in denen die Vermieter am meisten erlauben (sprich: das größte Risiko eingehen), dafür auch oft -wie eine Art Risikozuschlag- auch teurer sind.

Ich hätte nichts dagegen.

Zitat

wenn man es wirklich will, gibt es immer einen Weg

In meinem Fall gab es den nicht.

Zitat

Oder willst Du dann wieder absichtlich eine anmieten, wo Katzen verboten sind

Diese war laut Mietvertrag nicht verboten.

Zitat

Deine Extrawünsche und alles, was gegen Euren VERTRAG (= zwei übereinstimmende Willenserklärungen) verstößt, ist nichts, worauf Du ein Anrecht hättest, was sie Dir gegenüber also rechtfertigen müsste wenn sie es Dir nicht erlaubt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

Laut vielen Gerichtsurteilen, muss sie das rechtfertigen, denn im eigentlichen Sinne geht sie das, was ich innerhalb der eigenen vier Wände mache, nichts an, solange ich ihr Eigentum nicht beschädige und die Nachbarn nicht störe (beides ist nicht der Fall).

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60

Dienstag, 7. Juli 2009, 19:25

Zitat

Original von Alisha
Wie ich hier schon schrieb, ich hab es ähnlich gehandhabt wie Kugelblitz, nur dass ich gar nicht erst gefragt habe.

In meinem Mietvertrag ist Haustierhaltung grundsätzlich ausgeschlossen und laut Gesetz ist diese Klausel(und nur diese, spezifische Einschränkungen sind schon wieder anders) gesetzeswidrig und damit unwirksam.

Ich hatte mich vorher mit allen Nachbarn in Verbindung gesetzt und mich beim Juristen nochmal rückversichert, dass die VM dann keine Handhabe dagegen hat.

Dies ist ihr auch von ihrem Anwalt bestätigt worden.



Diese Aussage stimmt, und wurde bereits von KateundKater bestätigt, siehe oben.

Bei Kugelblitz wird aber im Vertrag nicht grundsätzlich die Tierhaltung verboten. Dort dürfen lediglich "Hunde und Katzen mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden".
Und genau das ist der kleine, aber alles entscheidende Unterschied!

Ich empfinde es langsam als absolut mühsehlig, wenn Leute hier einfach nicht einsehen wollen (oder können?), das sie im Unrecht sind.
Liebe Grüße von Katerline - mit den beiden Schmusetanten :katze Emmi und :katzenkopf Pauline. :herz-pfeil

Patin von Bienchen, beim Katzenschutzbund Köln
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