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& Charly
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Original von Toaster2406
Also ich hatte mich vohrer auch bei meinem Vermieter erkundigt weil bei uns im Mietvertrag ebenfalls steht, dass Haustiere Genehmigungspflichtig sind.
Allerdings gab es keine Probleme. Ich hab die Zusage für die Haltung von zwei Katzen. Schriftlich als Anlage zum Mietvertrag.
Ohne diese Genehmigung hätte ich mir keine zugelegt. Das wäre mir zu heikel gewesen. Knall auf Fall kann man sich kaum ne neue Wohnung suchen.

~~ Wer keine Tassen hat, kann auch nicht über den Tellerrand schauen! ~~ 

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Original von Christel
Kinder aber nicht. Ich bin jetzt absolut NICHT dafür Kinder in Mietverträgen verbieten zu können aber dann sollten die Juristen wenigstens so logisch sein und auch generell die Haltung von kleinen, auch freilaufenden Haustieren zu genehmigen...
Im Endeffekt läuft es ja eh darauf hinaus, dass der Zustand beim Verlassen der Wohnung mit dem bei Bezug der Wohnung verglichen wird und dann über die Reparatur der eventuell vorhandenen Schäden diskutiert wird. Warum also überhaupt erst der ganze Firlefanz vorher? Liegen Schäden vor die bei Einzug nicht da waren, muss der Mieter dafür aufkommen und basta. Egal von wem sie verursacht wurden (Kind oder Haustier).
Viele liebe Grüsse
Christel
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Original von Rita03
ich habe von dem Urteil gelesen, BGH VIII ZR 340/06, wo Kleintiere wie Kleinst-Hunderassen, zu denen auch Katzen gehören, generell erlaubt sind, selbst wenn im Mietvertrag das Gegenteil steht.
Rita
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Original von KateUndKater
Leider kann man als Eigentümer nie vorher wissen, ob man es mit einem vernünftigen Menschen zu tun hat, oder mit einem, der seine Katzen/Tiere nicht vernünftig halten wird.
.. naja, dafür hat der Mieter in der Regel eine kaution hinterlegt... und als Mieter kann man nie sicher sein, ob diese nach beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäss abgerechnet und zeitnah ausgezahlt wird, oder ob der Vermieter versucht, alsschäden geltend zu machen und man als Mieter einen Rechtsstreit um die Kaution führen muss
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Original von KateUndKater
Und ebensowenig kann man vorher mit Sicherheit dafür sorgen, dass die Mieter die von ihnen oder ihren Katzen verursachten Schäden begleichen werden.
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Original von KateUndKater
Wenn man von der Grundannahme eines vernünftigen, ehrlichen, solventen Mieters ausgeht, habe ich keine Probleme mit Tierhaltung. Leider falle selbst ich aber zuweilen auf Nomaden oder insolvente, unvernünftige, unehrliche Mieter herein. Die sind es, die der "Masse" der Katzenfreunde den Ruf in dieser Hinsicht verderben können und die dafür gesorgt haben, dass ich überhaupt Gerichte mit Katzenhaltung und Miete beschäftigen müssen.





Emmi und
Pauline.
Der wilde Kennel-Thread
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Original von Katerline
Uiuiuiiii - KateundKater muss FachjuristIn sein...........
Endlich mal jemand, der allen möchte-gerne-Urteils-Auslegern und Laien-Gesetzesverdrehern fundiert Paroli bietet.
@Raupenmama: tut mir leid, da kommmste einfach nich gegen an........
)
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Original von Rita03
Hallo Kugelblitz,
ich habe von dem Urteil gelesen, BGH VIII ZR 340/06, wo Kleintiere wie Kleinst-Hunderassen, zu denen auch Katzen gehören, generell erlaubt sind, selbst wenn im Mietvertrag das Gegenteil steht.
Was sollte auch dagegen sprechen? Wenn Katzen tatsächlich Dreck und Gerüche verströmen, dann nur durch die nicht artgerechte Haltung des Besitzers. Ich habe mal eine junge Frau im Rollstuhl besucht, die hatte in ihrer Wohnung 3 Katzen, die ich erst gar nicht bemerkt hatte, so sauber und liebevoll war ihre Wohnung eingerichtet. Allerdings mußte sie ihre Wohnungstür immer ganz schnell schließen, damit keines ihrer Katzen auf den Hausflur lief, da sich die Nachbarn daran arg störten.
Übrigens, hat du zwei ganz süße, bildhübsche Miezen. :p
Ich wünsche dir viel Glück.
Rita
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Wenn ich zB merken würde, dass da jemand wirklich gut argumentiert, dahintersteht und sich auskennt mit Katzen, dann hätte ich (wäre ich nicht sowieso mit Katzen einverstanden) spätestens dann durchaus keine Bauchschmerzen mehr, "ja" zu sagen. Wenn ich aber merken würde, ein Mieter belügt mich absichtlich, handelt absichtlich entgegen unserem Mietvertrag (Betonung auf VERTRAG = die Willenserklärung hat der Mieter auch abgegeben), und tönt womöglich noch irgendwo herum, ätsch meinem doofen Vermieter hab ichs mal gegeben da sch... ich drauf! - na schönen Dank. Wo ist die Grenze? Kann man so jemandem überhaupt noch in irgendetwas vertrauen? Hier gibts keine Wohnungsnot, es stehen viele Wohnungen leer und die Mieter haben freie Auswahl. Warum sich ohne Not die falsche Wohnung beim falschen Vermieter nehmen? Wer sowenig Einsatz bringt wenn es um die Wohnungssuche geht, wie hoch ist der Einsatz wenns um das Wohl der Katze geht? Wo ist die Grenze?
)
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So ein bisschen zweifle ich einfach daran. So ein Umzug ist finanziell kein Papenstiel und wird auch nicht leicht sein, sollte dein neuer Vermieter mit deiner alten Vermieterin in Kontakt treten. Ich bin sicher, dass sie kaum ein gutes Haar an dir ließe. Insofern verbaust Du dir auch irgendwo was.
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Das Du dich dann auch noch so im Recht fühlst... na ja... Und deine Arrgumentation ist auch nicht besser, als die deiner Vermieterin.
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Ich denke, dass Du deiner Vermieterin fairerweise vielleicht auch mal ganz in Ruhe einen Brief schreiben solltest, in dem Du deinen Wunsch nach Katzen nochmal erläuterst und ihr schriftlich vorlegst, dass Du für alle eventuellen Schäden aufkommen wirst.
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Wir sind jetzt in eine neue Wohnung gezogen und auch hier ist die Tierhaltung untersagt. Unseren Vermieter haben wir beim Besichtigen und dem unterschreiben des Vertrags nicht angetroffen, aber unser Makler hatte das mit ihm abgeklärt. Also kannst Du mir jetzt nicht erzählen, dass Du dich beim Einzug bzw. vorher darum hättest kümmern können.
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Und nur weil im Vertrag steht "nur mit Erlaubnis" heißt das NICHT, dass sie dir selbige geben MUSS.
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Vielleicht erlaubt sie einem anderen aus dem Haus Katzen und Dir nicht... wer weiß?
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Ich will dir nichts unterstellen, wirklich nicht... Aber vielleicht hat sie da einfach aus irgendwelchen Gründen kein gutes Gefühl bei Dir? Wer weiß das schon?
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Ich finde dein Verhalten einfach nur furchtbar.
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Sei froh, dass deine Vermieterin hier nicht angemeldet ist und das lesen könnte.
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Original von Kugelblitz
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Katzen nur mit Erlaubnis gehalten werden, gehe ich davon aus, dass diese Erlaubnis entweder gegeben wird
oder aber im Falle eines Ablehnens eine gute Argumentation gegeben wird, die ich auch nachvollziehen kann. Die Vermieterin war beim Unterschreiben des Vertrages gar nicht dabei, also konnte man auch keinen fragen, ob sie eventuell Probleme mit der Katzenhaltung hat (wobei ich dachte, dass wenn man damit Probleme hat, vermerkt man dies mit einem Tierhaltungsverbot, außer Kleintiere, im Mietvertrag).
Bei der Wohnungssuche hat man als Mieter garantiert keine freie Auswahl. Als ich mir eine passende Wohnung gesucht habe, herrschte in der Mehrzahl der Wohnungen ein Tierhaltungsverbot. In keiner der übrigen Wohnungen war Tierhaltung ohne weiteres erlaubt, d.h. man müsste ebenso um die Erlaubnis fragen.
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Jetzt widersprichst Du Dir selbst. Wenn in der Mehrzahl der Wohnungen Tierhaltungsverbot herrschte, dann gab es doch aber auch welche mit der generellen Erlaubnis. Warum hast Du davon keine genommen?
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Als ich mir eine passende Wohnung gesucht habe, herrschte in der Mehrzahl der Wohnungen ein Tierhaltungsverbot. In keiner der übrigen Wohnungen war Tierhaltung ohne weiteres erlaubt, d.h. man müsste ebenso um die Erlaubnis fragen.
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Aus eigener Erfahrung sowohl als Mieterin als auch als Vermieterin darf ich außerdem beisteuern, dass die Wohnungen, in denen die Vermieter am meisten erlauben (sprich: das größte Risiko eingehen), dafür auch oft -wie eine Art Risikozuschlag- auch teurer sind.
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wenn man es wirklich will, gibt es immer einen Weg
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Oder willst Du dann wieder absichtlich eine anmieten, wo Katzen verboten sind
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Deine Extrawünsche und alles, was gegen Euren VERTRAG (= zwei übereinstimmende Willenserklärungen) verstößt, ist nichts, worauf Du ein Anrecht hättest, was sie Dir gegenüber also rechtfertigen müsste wenn sie es Dir nicht erlaubt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
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Original von Alisha
Wie ich hier schon schrieb, ich hab es ähnlich gehandhabt wie Kugelblitz, nur dass ich gar nicht erst gefragt habe.
In meinem Mietvertrag ist Haustierhaltung grundsätzlich ausgeschlossen und laut Gesetz ist diese Klausel(und nur diese, spezifische Einschränkungen sind schon wieder anders) gesetzeswidrig und damit unwirksam.
Ich hatte mich vorher mit allen Nachbarn in Verbindung gesetzt und mich beim Juristen nochmal rückversichert, dass die VM dann keine Handhabe dagegen hat.
Dies ist ihr auch von ihrem Anwalt bestätigt worden.
Emmi und
Pauline.
Der wilde Kennel-Thread
